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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2025
Für Verträge zwischen der Kanzlei PKS Stahl & Partner mbB/deren Steuerberatern und ihren Auftraggebern über Steuerberatungsleistungen gelten ausschließlich unsere folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften (Ziffer I), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Für alle zwischen der Kanzlei PKS Stahl & Partner mbB/deren Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern abgeschlossenen Anwaltsverträge über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen gelten ausschließlich unsere unter Ziffer II folgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen (Anwalt), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die gesetzlich vorgesehenen Pflichtinformationen zum Datenschutz der Kanzlei und den Rechten des Mandanten sind am Ende unter Ziffer III angefügt.

I. Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften

1. Umfang und Ausführung des Auftrags

  1. Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgeführt.
  2. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
  3. Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wird.
  4. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Steuerberater übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, wird er den Auftraggeber darauf hinweisen.
  5. Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten oder sonstigen Stellen dar. Diese ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt.

2. Verschwiegenheitspflicht

  1. Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters.
  2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
  3. Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte, u. a. nach § 102 AO, § 53 StPO und § 383 ZPO, bleiben unberührt.
  4. Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Bestellung eines allgemeinen Vertreters (§ 69 StBerG) oder zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den allgemeinen Vertreter oder den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine – vom Steuerberater angelegte und geführte – Handakte genommen wird.

3. Mitwirkung Dritter

Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter und unter den Voraussetzungen des § 62a StBerG auch externe Dienstleister (insbesondere datenverarbeitende Unternehmen) heranzuziehen. Die Beteiligung fachkundiger Dritter zur Mandatsbearbeitung (z. B. andere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) bedarf der Einwilligung und des Auftrags des Auftraggebers. Der Steuerberater ist nicht berechtigt und verpflichtet, diese Dritten ohne Auftrag des Auftraggebers hinzuzuziehen.

4. Elektronische Kommunikation, Datenschutz

  1. Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsverarbeitung zu übertragen.
  2. Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern dieser Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Ziff. 2 Abs. 1 Satz 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.
  3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail etc.) mit Risiken für die Vertraulichkeit der Kommunikation verbunden sein kann. In Kenntnis dessen stimmt der Auftraggeber der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel durch den Steuerberater zu.

5. Mängelbeseitigung

  1. Bei etwaigen Mängeln ist dem Steuerberater Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
  2. Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

6. Haftung

  1. Der Anspruch des Auftraggebers aus dem Auftragsverhältnis mit dem Steuerberater auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens wird auf 4.000.000,00 €  (in Worten: vier Millionen €) begrenzt. Die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrlässigkeit. Die Haftung für Vorsatz bleibt insoweit unberührt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt für die gesamte Tätigkeit des Steuerberaters für den Auftraggeber, also insbesondere auch für eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegrenzung bedarf es insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Auftragsverhältnisses fallen; § 334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht abbedungen. Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen dieser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung jedoch – soweit nicht ausdrücklich anders geregelt – unberührt.
  2. Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, rückwirkend von Beginn des Mandatsverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt der Höherversicherung an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachträglich geändert oder erweitert wird, auch auf diese Fälle.
  3. Die Erteilung mündlicher Auskünfte gehört nicht zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten des Steuerberaters. Sie bergen die Gefahr insbesondere einer unvollständigen mündlichen Darlegung des zu beurteilenden Sachverhalts sowie von Missverständnissen zwischen Steuerberater und Auftraggeber. Deshalb wird vereinbart, dass der Steuerberater nur für in Textform erteilte Auskünfte einzutreten hat und die Haftung für fahrlässig falsche mündliche Auskünfte des Steuerberaters oder seiner Mitarbeiter ausgeschlossen ist.
  4. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, mit Ausnahme solcher aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, verjähren in 18 Monaten zum Jahresende ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers von den Ansprüchen, spätestens aber in fünf Jahren zum Jahresende ab der Anspruchsentstehung. Maßgeblich ist die früher endende Frist.

7. Pflichten des Auftraggebers; unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
  2. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
  4. Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu nutzen, und er ist auch nur in dem Umfang zur Nutzung berechtigt. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht.
  5. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 7 Abs. 1 bis 4 oder anderweitig obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

8. Urheberrechtsschutz

Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig.

9. Vergütung, Vorschuss und Aufrechnung

  1. Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden. Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung ist nur in außergerichtlichen Angelegenheiten zulässig. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko es Steuerberaters stehen.
  2. Für Tätigkeiten, die in der StBVV keine Regelung erfahren (z. B. § 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die für diese Tätigkeit vorgesehene gesetzliche Vergütung, ansonsten die übliche Vergütung (§§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB).
  3. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Etwaige Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung einer gezahlten Vergütung verjähren in 18 Monaten zum Jahresende nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber.
  4. Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der geforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater wird seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntgeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können. Für den Steuerberater ist eine Verrechnung von Vorschüssen mit allen fälligen Forderungen aus dem Auftragsverhältnis möglich, unabhängig davon, für welche Tätigkeit der Vorschuss gefordert wurde.
  5. Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlt.

10. Beendigung des Auftrags

  1. Der Auftrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Auftrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
  2. Der Auftrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1 BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung zwischen Steuerberater und Auftraggeber.
  3. Mit Beendigung des Auftrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. zu löschen.
  4. Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen.
  5. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 12 Abs. 4 StBVV. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

11. Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Arbeitsergebnisse und Unterlagen

  1. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten oder dies im Wege der elektronischen Datenverarbeitung vornehmen.
  2. Der Steuerberater kann die Herausgabe der Dokumente verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist (§ 66 Abs. 3 StBerG). Hinsichtlich der Arbeitsergebnisse gilt ein vertragliches Zurückbehaltungsrecht als vereinbart.

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Information VSBG

  1. Für den Auftrag, seine Ausführung und sich hieraus ergebende Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die berufliche Niederlassung des Steuerberaters. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  2. Der Steuerberater ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).

13. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

II. Mandatsbedingungen mit Pflichtinformationen nach der DL-InfoV, § 312a BGB sowie § 36 VSBG

Für alle zwischen der Kanzlei PKS Stahl & Partner mbB, eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter der Nr. PR 50, Sitz Schweinfurt: Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Tel: +49(0)9721.7287-0, E-Mail: info@pks-stahl.com, Webseite: www.pks-stahl.com (nachfolgend kurz als „Kanzlei“ oder „Rechtsanwälte“ bezeichnet) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend kurz „Mandant“ genannt) abgeschlossenen Anwaltsverträge über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen gelten folgende Allgemeine Mandatsbedingungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

1. Gegenstand der Tätigkeit; Geltungsbereich

  1. Der Vertragsschluss erfolgt unter Ausschluss etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Mandanten.
  2. Das Mandatsverhältnis kommt zwischen dem Mandanten und der Kanzlei zu Stande, nicht jedoch mit dem einzelnen Partner und/oder für die Kanzlei tätigen Personen. Dritte sind in den Schutzbereich des Mandats nicht einbezogen.
  3. Die Kanzlei schuldet nicht die Herbeiführung eines rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolgs.
  4. Die zu erbringende Rechtsdienstleistung der Kanzlei bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es wird keine Beratung nach ausländischem Recht geschuldet. Sofern die Rechtssache ausländisches Recht berührt, weist die Kanzlei hierauf rechtzeitig hin.
  5. Vom anwaltlichen Mandat nicht umfasst ist die Beratung und Belehrung in Steuersachen. Etwaige steuerliche Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) auf eigene Veranlassung prüfen zu lassen und etwaige steuerliche Gestaltungsanforderungen der Kanzlei mitzuteilen.

2. Pflichtinformationen nach VSBG und DL-InfoV

  1. Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft,  Rauchstraße 26, 10787 Berlin, Webseite: www.s-d-r.org, E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org, zuständig. Die Rechtsanwälte sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.
  2. Die gesetzlich vorgesehenen Pflichtinformationen der Kanzlei nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung sowie § 312a BGB sind ergänzend veröffentlicht und abrufbar im Internet in den Impressumsangaben auf der Internetseite der Kanzlei www.pks-stahl.com. Auf Wunsch erhält der Mandant diese Informationen auch in Datei- oder Papierform zur Verfügung gestellt durch die Kanzlei.

3. Pflichten des Mandanten

Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Pflichten durch den Mandanten  gewährleistet:

  1. Der Mandant hat die Rechtsanwälte über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen - auch ohne besondere Aufforderung - umfassend und wahrheitsgemäß zu informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form zu übermitteln.
  2. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten.
  3. Der Mandant wird die Rechtsanwälte unverzüglich unterrichten, wenn sich seine Anschrift oder Kontaktdaten ändern oder er über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist.
  4. Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Mandant wird die Rechtsanwälte auf erkannte Fehler unverzüglich hinweisen.
  5. Der Mandant hat berufliche Äußerungen der Kanzlei oder ihm von der Kanzlei ausgehändigte Unterlagen (z.B. Gutachten, Beratungshinweise) sowie deren wesentlichen Inhalt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Rechtsanwälte haben hierzu vorher ihre Zustimmung in Textform erteilt oder die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt sich bereits eindeutig aus dem Auftragsinhalt. Die Verwendung beruflicher Äußerungen oder Unterlagen der Kanzlei zu Werbezwecken ist unzulässig.

4. Speicherung/Verarbeitung von Mandanten-Daten

  1. Die Rechtsanwälte sind berechtigt, ihnen anvertraute Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats unter Einhaltung der berufs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern, zu verarbeiten und im Rahmen der Mandatsbearbeitung weiterzugeben.
  2. Die gesetzlich vorgesehenen Pflichtinformationen zum Datenschutz der Kanzlei und den Rechten des Mandanten sind diesen Mandatsbedingungen am Ende angefügt.

5. Kommunikation per E-Mail

Soweit der Mandant den Rechtsanwälten eine E-Mail-Adresse vorbehaltlos mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Rechtsanwälte ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusenden. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant den Einsatz von Signatur- und Verschlüsselungsverfahren wünscht, teilt er dies den Rechtsanwälten mit. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das E-Mail-Postfach haben und dass er Posteingänge regelmäßig (wenigstens einmal täglich) überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, die Rechtsanwälte darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das E-Mail-Postfach nur unregelmäßig auf Posteingänge überprüft wird oder E-Mail-Sendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.

6. Hinweise zu Anwaltsgebühren und Kostenerstattung

  1. Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet und richten sich nach dem Gegenstandswert (§ 49b Abs. 5 BRAO), sofern keine gesonderte, abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird. In Straf-/ Bußgeldsachen sowie in sozialrechtlichen Angelegenheiten richten sich die zu erhebenden Gebühren nicht nach dem Gegenstandswert, sondern nach Betragsrahmen oder Festgebühren gemäß RVG.
  2. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt, unabhängig vom Ausgang, jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

7. Abtretung

Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der nach dem RVG im gegenständlichen Mandat abrechenbaren Vergütungsforderung der Rechtsanwälte hiermit sicherungshalber an diese ab. Diese nehmen die Abtretung an.

8. Haftung

  1. Die Kanzlei hat eine Berufshaftpflichtversicherung für jeden ihrer Berufsträger abgeschlossen bei der AXA Versicherung AG, Ridlerstraße 75, 80339 München, mit räumlichem Geltungsbereich im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum und mit mindestens einer Versicherungssumme über 2,5 Million Euro je Versicherungsfall. Der Mandant wird auf die Möglichkeit einer Höherversicherung durch Abschluss einer Einzelobjektversicherung hingewiesen. Der Mandant hat die dadurch entstehenden Mehrkosten zu übernehmen.
  2. Ansprüche des Mandanten auf Schadensersatz aus dem bestehenden Mandatsverhältnis verjähren in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant Kenntnis erlangt hat von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners oder ohne grobe Fahrlässigkeit eine solche Kenntnis erlangen musste.
  3. Unabhängig von einer solchen Kenntnis des Mandanten tritt die Verjährung jedoch spätestens sechs Jahre nach Beendigung des Mandats ein. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Kanzlei oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen und für Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen.

9. Beendigung des Mandatsverhältnisses

  1. Das Mandat endet mit Erledigung des Auftrags bzw. mit Beendigung der beauftragten Rechtsangelegenheit.
  2. Der Mandant kann – soweit nicht etwas anderes vereinbart ist – den Anwaltsvertrag jederzeit kündigen.
  3. Die Rechtsanwälte können den Anwaltsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können die Rechtsanwälte den Anwaltsvertrag auch ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere die Aussichtslosigkeit der weiteren Rechtsverfolgung, die Nichtzahlung von Vorschüssen trotz Mahnung, das nachträgliche Bekanntwerden von Gründen nach § 45 BRAO (Tätigkeitsverbot) sowie das Nichtnachkommen der Mitwirkungspflichten durch den Mandanten.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Kanzlei.

11. Rechtswahl

Für diesen Anwaltsvertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Kanzlei und dem Mandanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, so sind solche Verweisungen unwirksam.

12. Formerfordernis

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) in schriftlicher, textlicher oder mündlicher Form bleibt hiervon unberührt.

12. Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nach §§ 305-310 BGB ganz oder teilweise unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Regelungen.
  2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages aus anderen Gründen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.

III. Mandanteninformationen zum Datenschutz

Uns ist der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei deren Verarbeitung ein wichtiges Anliegen. Wir möchten, dass Sie sich im Hinblick auf diese Datenverarbeitung sicher fühlen. Im Folgenden erläutern wir daher, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen in welcher Weise verarbeiten.

Unsere ergänzenden Datenschutzhinweise betreffend die Art, den Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch unsere Kanzlei als dem verantwortlichen Anbieter auf unseren Webseiten www.pks-stahl.com, www.pks-stahl.de und den Profilen unserer Kanzlei in verschiedenen sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, LinkedIn, Xing) sowie bei der Kommunikation per E-Mail, finden Sie veröffentlicht und abrufbar im Internet auf der Internetseite der Kanzlei unter www.pks-stahl.com/datenschutz/.

1. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung

PKS Stahl & Partner mbB, eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter  Nr. PR 50. Alleinvertretungsberechtigte Partner: RA Alexander Stahl, StB Sven Semmler, StBin Viola Schlereth. Sitz Schweinfurt: Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Tel: +49 (0) 9721.7287-0. Niederlassung Kitzingen: Steigweg 24 (Innopark), 97318 Kitzingen, Tel: +49(0)9321.9198-0, Fax: +49(0)9321.9198-33. Niederlassung Würzburg: Schellingstraße 27, 97074 Würzburg, Tel: +49(0)931.79670-0, Fax: +49(0)931.79670-79, E-Mail: info@pks-stahl.com (nachstehend auch nur als „Kanzlei“ bezeichnet).

2. Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

Wir verarbeiten die folgenden personenbezogenen Daten: Vor- und Nachname, Anrede, ggf. Titel, Postanschrift, Telefonnummer, ggf. Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, ggf. Geburtsdatum, ggf. Zahlungsarten/Bankverbindungen,  für die ordnungsgemäße Mandatsausführung benötigte Informationen.

Wir verarbeiten im Rahmen des Mandats auch besondere Arten oder Kategorien von personenbezogenen Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen (z.B. Spendenbescheinigungen), religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen (z.B. für kirchensteuerliche Zwecke) oder die Gewerkschaftszugehörigkeit (z.B. Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen) oder Gesundheitsdaten (z. B. Geltendmachung von Sonderausgaben) hervorgehen.

Wir nehmen keine Verarbeitung von genetischen Daten oder von biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person oder von Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person vor.

3. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach den nachstehend dargestellten Vorgaben und Voraussetzungen im Rahmen einer automatisierten Verarbeitung entweder aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligungserklärung oder basierend auf einer einschlägigen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Andernfalls erfolgt keine Datenverarbeitung.

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung in unserer Kanzlei sind

  • Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b DSGVO zur Erfüllung des Mandatsvertrages,
  • Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DSGVO zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, denen wir als Berufsträger unterliegen,
  • Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f DSGVO, soweit die Datenverarbeitung zur Wahrung von berechtigten Interessen von uns oder eines Dritten erforderlich ist; insbesondere liegt die kontinuierliche Geschäftsbeziehung zu unseren Mandanten in unserem berechtigten Interesse,
  • Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a DSGVO, soweit Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke gegeben haben.

4. Zweck der Datenverarbeitung

Der Umfang der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wird durch die nachfolgend dargestellten jeweiligen Zwecke begrenzt.

Die Kanzlei verarbeitet personenbezogene Daten zu Zwecken der ordnungsgemäßen Ausführung, Abwicklung und Weiterentwicklung des Mandatsverhältnisses einschließlich der Korrespondenzführung, der Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsanwälte/Steuerberater sowie die Bearbeitung gegenseitiger Ansprüche aus dem Mandatsverhältnis  (z. B. Rechnungsstellung, Leistungs-, Vergütungs- und Haftungsansprüche usw.).

Die von uns direkt bei Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten sind für den Abschluss des jeweiligen Mandatsvertrags erforderlich. Um den jeweiligen Vertrag durchführen zu können, sind Sie vertraglich verpflichtet, die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Die Nichtbereitstellung der erforderlichen personenbezogenen Daten kann dazu führen, dass der Vertrag seitens der Kanzlei nicht ordnungsgemäß erfüllt werden kann und das Mandat durch uns niedergelegt werden muss.

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.

5. Weitergabe von Daten

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur in Ihrem Auftrag und mit Ihrem Einverständnis. Wir geben personenbezogene Daten im Rahmen des Mandatsverhältnisses, soweit zur Ausführung des Mandatsvertrages erforderlich oder anderweitig gesetzlich zulässig, an folgende Empfänger weiter:

  • Behörden, Gerichte, Sozialversicherungsträger
  • Bundesanzeiger Verlag GmbH
  • Banken, Kreditinstitute, Versicherungen und Berufsgenossenschaften
  • Auftragsverarbeiter (z. B. Rechenzentrum der DATEV eG, IT-Dienstleister, Druckdienstleister, Entsorgungsfirmen etc.), deren Dienstleistungen wir nur nutzen, soweit diese als mitwirkende Person auf die Wahrung unserer Berufsgeheimnisse gem. § 203 Abs. 3 Strafgesetzbuch verpflichtet sind. Wir stellen durch technische und organisatorische Maßnahmen unter Beachtung der Anforderungen der DSGVO sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden. Die Kanzlei verpflichtet die externen Dienstleister darüber hinaus zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und unverzüglichen Löschung der personenbezogenen Daten, sobald diese nicht mehr benötigt werden.
  • Creditreform Boniversum GmbH (kurz: Creditreform), Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zum Zwecke der Bonitätsprüfung bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein  berechtigtes Interesse  vorliegt. Zu diesem Zweck übermittelt die Kanzlei Namen und Kontaktdaten des Mandanten. an die Creditreform. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform stattfindenden Datenverarbeitung sind veröffentlicht und abrufbar im Internet unter www.boniversum.de/EU-DSGVO
  • Je nach Auftrag an weitere Empfänger, die wir mit Ihnen abstimmen.

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums) findet nur statt, soweit dies zur Ausführung des Mandatsvertrages (z. B. Zahlungsaufträge) erforderlich oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben oder dies anderweitig gesetzlich zulässig ist. In diesem Fall ergreifen wir Maßnahmen, um den Schutz Ihrer Daten sicherzustellen, beispielsweise durch vertragliche Regelungen. Wir übermitteln ausschließlich an Empfänger, die den Schutz Ihrer Daten nach den Vorschriften der DSGVO für die Übermittlung an Drittländer (Art. 44 bis 49 DSGVO) sicherstellen.

6. Speicherdauer

Die Daten werden für die Dauer der geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Nach Ablauf dieser Pflichten werden die Daten gelöscht.

Die Höchstdauer der Speicherung ist abhängig davon, welchem Zweck die Datenverarbeitung dient. Die Dauer der Speicherung richtet sich danach, für welchen Zeitraum die Speicherung zur Zweckerfüllung (z. B. hinsichtlich der Vertragsabwicklung) oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. handelsrechtliche und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten nach dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung) erforderlich ist. Zudem richtet sich die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten auch danach, ob diese zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen Rechtsansprüche erforderlich sind.

In der Regel betragen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen 10 Jahre zuzüglich einer Karenzzeit von weiteren 4 Jahren, um Fälle einer möglichen Ablaufhemmung zu erfassen. Nach Ablauf von 14 Jahren prüfen wir, ob Gründe für eine weitere Aufbewahrung vorliegen.

7. Datensicherheit, Kommunikation per E-Mail

Die Kanzlei trifft alle notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Art. 24, 25 und 32 DSGVO, um Ihre personenbezogenen Daten vor Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen und Missbrauch zu schützen. So werden Ihre Daten in einer sicheren Betriebsumgebung gespeichert, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.

Sollten Sie mit der Kanzlei über E-Mail in Kontakt treten wollen, weisen wir darauf hin, dass die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen nicht gewährleistet ist. Der Inhalt von E-Mails kann möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, uns vertrauliche Informationen ausschließlich über den Postweg oder unter Einsatz sicherer Verschlüsselungstechnologie zukommen zu lassen.

Standardmäßig nutzen wir bei der Versendung von E-Mails die Verschlüsselungsart „Transportverschlüsselung“, welche dem aktuellen Stand der Technik entspricht und als ausreichendes Schutzniveau i.S.d. Datenschutzgrundverordnung angesehen werden kann. Dies bedeutet, dass unser System mit Ihrem E-Mail-Server verschlüsselt kommuniziert. Die Nachrichten werden bei den an der E-Mail-Kommunikation beteiligten Servern jeweils ver- bzw. entschlüsselt und demnach auf dem Transport zwischen den Servern durch die Verschlüsselung abgesichert. Unterstützt der Empfänger-Server keine Transportverschlüsselung, wird die E-Mail nicht zugestellt. 

Bei der Kommunikation per transportverschlüsselter E-Mail zwischen der Kanzlei und Ihnen kann absolute Vertraulichkeit jedoch nicht gewährleistet werden. Bei bloßer Transportverschlüsselung kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz Transportverschlüsselung unbefugte Dritte dadurch Kenntnis von oder Zugang zu der Verschwiegenheitspflicht der Kanzlei bzw. dem Datenschutz unterliegenden Informationen erhalten könnten. Es besteht das technisch unvermeidbare Risiko, dass Dritte auf die enthaltenen Daten zugreifen und damit Kenntnis von ihrem Inhalt erlangen; E-Mails Viren enthalten; theoretisch andere Internet-Teilnehmer den Inhalt der E-Mails modifizieren können; E-Mails nicht von dem angegebenen Absender stammen. Vertrauliche Informationen können elektronisch nur unter Einsatz von sogenannter Inhaltsverschlüsselung (z.B. PDF mit Passwort) oder Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (S/MIME oder PGP) optimal geschützt werden. Die Kanzlei bietet die Möglichkeit des Einsatzes von sichereren Verschlüsselungsverfahren bei der elektronischen Kommunikation an (z.B. Versand passwortgeschützter Dokumente).

Durch die Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail willigen Sie jederzeit widerruflich ein, dass auch wir mit Ihnen ohne Einschränkungen per transportverschlüsselter E-Mail kommunizieren dürfen. Soweit Sie zum Einsatz von Signaturverfahren und/oder Verschlüsselungsverfahren mit höherem Schutzniveau bereit sind und deren Einsatz wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit.

8. Ihre Rechte

Sie haben als Person, deren Daten wir verarbeiten, folgende Rechte:

  • Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten nach Art. 15 DSGVO.
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten nach Art. 16 DSGVO.
  • Recht auf Sperrung und Löschung nach Art. 17 DSGVO.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO.
  • Recht auf Übertragung Ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format nach Art. 20 DSGVO.
  • Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO, wenn wir Ihre personenbezogenen Daten zur Wahrung von berechtigten Interessen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f DSGVO verarbeiten, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Gegen die Verarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung können Sie jederzeit ohne Begründung widersprechen. Um Ihr Widerspruchsrecht auszuüben, genügt eine formlose Mitteilung an uns mit der Angabe, welcher Datenverarbeitung Sie widersprechen.
  • Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO, soweit wir die Verarbeitung für bestimmte Zwecke Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung durchführen. Nach Erhalt Ihres Widerrufs werden wir die Datenverarbeitung für die Zwecke einstellen, für die Sie uns die Einwilligung erteilt haben. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor Erhalt Ihres Widerrufs bleibt unberührt.
  • Recht zur Beschwerde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (in der Regel Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt. Die Beschwerde kann insbesondere bei der Aufsichtsbehörde eingelegt werden, die am Sitz unserer Kanzlei oder  am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.

Die vorstehenden Rechte gelten nur insoweit, als diesen nicht die Verschwiegenheitsverpflichtung der Anwälte oder sonstiges Berufsrecht der Anwälte oder rechtlich bindende Vorschriften entgegenstehen.

9. Datenschutzbeauftragter

Bei Fragen zur Datenverarbeitung sowie Ihren Rechten oder für Anregungen wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten: Herr Rechtsanwalt Sebastian Bluhm, LL.M. Eur., PKS Stahl & Partner mbB Rechtsanwälte | Steuerberater | Wirtschaftsprüfer, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Tel: +49 (0) 9721.7287-58, E-Mail: bluhm@pks-stahl.com.